von Beatrice » Mo 14. Dez 2009, 13:02
Eine Freudin plant ein Auslandssemester und hat sich daher erkundigt, wie sie sich für den Aufenthalt krankenversichern soll. Sie hat bei ihren Recherchen herausgefunden, dass es zwischen den meisten europäischen Ländern irgendwelche Sozialabkommen gibt, über die man dann versichert ist. Bedeutet das, dass man beispielsweise in Paris die Leistungen bekommt, die man auch in Deutschland bekäme, oder nur die französischen? Und sollte man dann trotzdem eine Auslandskrankenvesicheurng abschließen?