von Felix » So 15. Nov 2009, 21:02
Hallo zusammen,
grundsätzlich sollte durch die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge eine Anerkennung von ausländischen Studienleistungen oder auch die Anerkennung von Studienleistungen beim Wechsel der Hochschule vereinfacht werden. Das war jedenfalls auch ein Hauptargument für die Umstellung, was sich leider nicht so leicht umgesetzt hat.
Mittlerweile hat Deutschland beispielsweise die Lissabon Konvention ratifiziert, die hier Abhilfe schaffen soll. Der deutsche akademische Austauschdienst sowie der übergeordnete Dachverband des FZS werden darauf wohl noch näher in der Zukunft eingehen und einiges zum Thema publizieren.
Die bis jetzt auf sich wartende Ratifizierung der Konvention von Lissabon (Lisbon Recognition Convention) in der Bundesrepublik hat einen großen Teil der Probleme bei der Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland bewirkt. Die Konvention stellt die Studierenden nämlich deutlich besser, als die Hochschule bzw. das jeweilige Prüfungsamt, dadurch dass sie eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Studierenden vorschreibt.
Grundsätzlich müssen Studienleistungen immer dann anerkannt werden, wenn die Lernziele der jeweiligen Veranstaltungen (learning outcomes) wenigstens zum größten Teil übereinstimmen und es kommt nicht mehr auf einzelne formale Übereinstimmungen an. Die Beweislastumkehr der Lissabon Konvention schreibt ebenfalls vor, dass nunmehr die Hochschulen beweisen müssen, dass eine erbrachte Leistung nicht gleichwertig ist (früher musste das der Studierende gegenüber der Uni beweisen).
Grundsätzlich würde ich Ihnen aber empfehlen, die Anerkennungsfrage von Studienleistungen vor dem jeweiligen Auslandssemester oder dem Studium im Ausland zu klären. Laut der Lissabon Konvention können hier sogenannte Lernziele (learning agreements) abgeschlossen werden. Hierbei kann neben der Studierendenvertretung auch das Akademische Auslandsamt helfen, falls es Schwierigkeiten mit der jeweiligen Universität geben sollte.
Mithilfe dieser Vereinbarung von Lernzielen kann die Heimathochschule zusammen mit der Gasthochschule schon vor Beginn des Auslandsstudiums eine Absprache über die Anerkennung treffen. Wenn Sie sich für ein Erasmus-Programm entscheiden, sind solche „learning agreements“ übrigens vorgeschrieben.
Sie sollten das Thema also auf jeden Fall vor Antritt des Studiums im Ausland noch hier in Deutschland klären.
Viele Grüße
Felix