von Alexander » Mo 14. Dez 2009, 11:48
Ich habe folgendes Problem: Ich habe unter Vorbehalt eine Zusage erhalten, dass ich Anfang August ein Auslandssemester machen kann. Ich habe aber noch keine entgültige Zusage erhalten. Ich muss aber bis zum 01.07. meine Wohnung kündigen (1 Monat Kündigungsfrist) und kann nur bis Ende Juni einen Erasmus Antrag stellen. Wie ist das bei anderen? Ich habe ein ziemliches Problem, wenn ich den Erasmus Antrag nicht stellen kann.